Petition an die Landesregierung

Fraktion Bündnis 90 / die Grünen
Gemeinderat Oyten

Oyten, den 26.07.2013
ANTRAG
Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung nachstehender Petition an die niedersächsische Landesregierung durch den Rat der Gemeinde Oyten:
Petition
Die Gemeinde Oyten liegt entlang der viel befahrenen Landesstraße L168 und wird in Nord-Süd-Richtung gekreuzt von der L167. Der Luftraum über Oyten ist die Einflugschneise des Flughafens Bremen. Große Teile des Oytener Siedlungsgebietes liegen direkt an der Autobahn A1 und ein weiteres Siedlungsgebiet wird von der Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg tangiert. Durch die Erhöhung der Verkehrsdichte sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße und im Flugverkehr wird Verkehrslärm zu einem zunehmenden Problem für die betroffene Bevölkerung.
Die EU Lärmschutzaktion mit Lärmkartierung und Lärm-Aktionsplan verdeutlichen in Städten und Gemeinden die Lärmsituation und stellen die Kommunen vor unlösbare Probleme:
– Die Lärmbelastung wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufgezeigt und dokumentiert, das weckt zu recht deren Erwartung auf Lärmschutz.
– Für Abhilfemaßnahmen gibt es kaum rechtlichen Spielraum, da die Auslöseschwellwerte höher liegen als die Lärmgrenzwerte beim BImSchG und Lärmminderungsmaßnahmen bei Überschreitung nicht zwingend vorgeschrieben sind. Vielmehr haben die Kommunen kaum Einfluss auf die Baulastträger der Straßen, die den meisten Lärm emittieren: Bund und Land. Fördermittel werden nach Haushaltslage vergeben ohne rechtlichen Anspruch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
– Verschiedene Lärmemittenten (Straße, Bahn, Flugzeug, Gewerbe) werden getrennt betrachtet, während die Lärmimmission in Wohngebieten als Summe der Einzelbelastungen auftritt.
Das Bundesministerium für Verkehr hat mit dem Verkehrslärm-Schutzpaket vom 27.8.2009 den Auslösewert für Schutzmaßnahmen um 3 dB gesenkt. Dies führt aber nicht zur Überarbeitung der Lärmaktionspläne und anschließender Bewilligung von Schutzmaßnahmen.
Zudem haben die Bundesländer unterschiedliche Grenzwerte in den Musteraktionsplänen festgelegt. Niedersachsen weist dabei die höchsten Grenzwerte im Vergleich der Länder aus.
Aufgrund dieser Probleme brauchen die Städte und Gemeinden, deren Bürgerinnen und Bürger einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt sind, eine stärkere Unterstützung des Landes.

Die Niedersächsische Landesregierung wird aufgefordert,
– Die Verkehrslärmgrenzwerte für die Gesamtlärmimmission im Musteraktionsplan
auf 65 dB tags und 55 dB nachts festzulegen, wie es in den meisten Bundesländern
bereits geschehen ist.
Dies ist das Minimalziel und dient der Vermeidung gesundheitlicher Risiken. Langfristig sollten Werte von 50/40 dB(A) angestrebt werden.

– Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A1 zwischen Bremer Kreuz
und Buchholzer Dreieck entlang dicht bewohnter Siedlungsgebiet wieder
herzustellen: tagsüber 120 km/h für PKW, 80 km/h für LKW. In der Nacht sind
Geschwindigkeiten auf 100 km/h für Pkw und 60 km/h für Lkw zu begrenzen.

– Ein Verkehrslärm-Schutzprogramm aufzulegen, das die Städte und Gemeinden bei
der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG unterstützt.

– Einen Anspruch auszuweisen, bei Überschreitung der Grenzwerte für die
Gesamtlärmimmission von 65/55 dB eine Lärmsanierung für Gebiete mit
Wohnnutzung einzuleiten. Der Ermessensspielraum der Straßenverkehrs-
Behörden für die Umsetzung von Maßnahmen der Lärmaktionspläne muss
erweitert und genutzt werden.

– Es muss finanzielle Mittel zur Lärmsanierung an Landesstraßen beinhalten. Bei
Überschreitung der Belastungsgrenzen durch eine Gesamtlärmimmission
verschiedener Verkehrslärmquellen ist eine Kostenaufteilung auf die beteiligten
Baulastträger vorzunehmen.

– Die Anträge für Verkehrswegeplanung im Rahmen des neu zu erstellenden
Bundesverkehrswegeplans in Hinsicht auf Lärmschutz für Wohngebiete zu
überarbeiten (Priorität für Umgehungsstraßen).

– Ein neues Lärmschutzprogramm der Bahn auf dem parlamentarischen Weg
einzufordern, das dem Entfall des Schienen-Bonus 2016 bereits jetzt Rechnungträgt, um die dann neu zu planenden Lärmschutzmaßnahmen zu beschleunigen.

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In den vergangenen Monaten und Jahren hat sich gezeigt, dass die Lärmbelastung in Oyten in Summe der Lärmquellen (Straße, Bahn, Flug) enorm zugenommen hat und zunehmend ein gesundheitliches Risiko darstellt. Hier muss der Gemeinde ein Handlungsspielraum gegeben werden, um gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen Lärmminderungsmaßnahmen aufzulegen.

Nach unserer Einschätzung ist jetzt ein Zusammenschluss der kommunalen Vertretungen und aller Parteien mit den Bürgerinitiativen, die sich entlang der A1 gegründet haben, eine gute Möglichkeit, hier etwas zu verändern.

Zeitgleich müssen wir zeitnah den Lärmaktionsplan auflegen.
Die dazu fehlenden Daten für den Bahnabschnitt Sagehorn-Kirchweyhe, Sagehorn-Oberneuland und auch die Einarbeitung der Daten aus der Lärmkartierung der A1 nach Ausbau sind hierzu unabdingbar.

Christine Hempel
Fraktionsvorsitzende

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