Ergänzung der örtlichen Bauordnung/kommunalen Bauvorschriften für die Bereiche Klimaschutz und Energie

Sehr geehrter Bürgermeister Cordes,
lieber Manfred.

Sogar der amerikanische Präsident gibt es zu.

Ja, wir haben einen Klimawandel.
Die Klimakrise ist die soziale Frage, die Menschheitsfrage des 21. Jahrhunderts. Es geht um unsere Lebensgrundlagen als Menschen und die unserer Kinder, Enkel, Urenkel. Gerade nach diesem Hitzesommer braucht es jetzt ein radikales Umsteuern für Klimaschutz: Abschaffung der Subventionen für den Diesel, Agrarindustrie, Plastiktüten, schneller Kohleausstieg, Verkehrswende.
Jeder Einzelne und unsere Gemeinde kann und muß zum Erhalt beitragen und kann das auch.

Bündnis 90 / Die Grünen Oyten beantragt hiermit eine Ergänzung der örtlichen Bauordnung/kommunale Bauvorschriften für die Bereiche Klimaschutz und Energie.

Allgemeines
Mit der Bauordnung für Klimaschutz- und Energiegewinnung werden Rahmenbedingungen zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz der für die Bereitstellung von Energie zur Verfügung stehenden Ressourcen in Oyten festgelegt.

Mit dieser Verordnung nimmt die Gemeinde Oyten seine Verantwortung wahr, im Rahmen seiner örtlichen Möglichkeiten Beiträge zur Erreichung zentraler Ziele der internationalen, europäischen und deutschen Klimaschutz- und Energiepolitik zu leisten und die Risiken des Klimawandels zu mindern.

Wesentlicher Inhalt
Mit der ergänzten Bauordnung wird die Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung in Oyten festgelegt.

Die wesentlichen Inhalte der Bauordnung der Gemeinde Oyten werden nachfolgend zusammengefasst.

Festlegung von Zielen und Handlungsstrategien Allgemeines Ziel der Verordnung ist es, eine umweltverträgliche, ressourcenschonende, risikoarme und gesamtwirtschaftlich kostengünstige Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie zu gewährleisten. Insbesondere zur CO2- Minderung und damit dem Klimaschutz.

Das Klimaschutz- und Energieprogramm in der Bauordnung ist alle vier Jahre fortzuschreiben und im Rat der Gemeinde Oyten vorzulegen.

Die Verwaltung der Gemeinde Oyten berichtet dem zuständigen Fachausschuß jährlich über die Entwicklung der CO2-Emissionen in Oyten.

Anforderungen an Gebäude und das Beschaffungswesen der Gemeinde sowie ihre Sondervermögen und Betriebe haben eine Vorbildfunktion. Sie wirken darüber hinaus darauf hin, dass Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen sie einen bestimmenden Einfluss ausüben, dieser Vorbildfunktion ebenfalls nachkommen.

Die Wärmeversorgung von Gebäuden und Anlagen erfolgt in zunehmendem Maße aus erneuerbaren Energien, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Abwärmenutzung.

Bei der Erzeugung von elektrischem Strom und Wärmeenergie wird erneuerbaren Energien Vorrang eingeräumt. Es wird angestrebt, die Strom- und Wärmeversorgung in Oyten bis spätestens zum Jahr 2030 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen.

Die Gemeinde berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und ihren sonstigen Tätigkeiten die genannten Ziele soweit dies nach anderen Rechtsvorschriften zulässig ist.

Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.

Alle Dächer im Eigentum der Gemeinde werden mit erneuerbarer Energien (auch durch Genossenschaften) belegt. Neue Gebäude werden grundsätzlich mit erneuerbarer Energie ausgestattet.

Die gewerbliche Errichtung von Gebäuden muss immer eine Tragfähigkeit des Daches für die mögliche Errichtung einer Photovoltaikanlage verbindlich vorsehen.

Private ErbauerInnen werden durch Beratung und durch finanzielle Mittel unterstützt.


Diese Vorschläge zur Ergänzung der Bauordnung können durch unsere Fachausschüsse, der A2O, dem Energieberater und mit Hilfe der Energieagentur im Landkreis Verden sicher noch weiter ausgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Dapper

Wir müssen Energiewenderetter werden!

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