Ergebnis Antrag Baugebiet Imhof

Auszug aus der Niederschrift der Auge Sitzung betr. Baugebiet Imhof.

Unser Antrag vom 10.9.2014

6. Baugebiet Imhof;

hier:

1. Vorstellung der Varianten Bebauungsplanvorentwürfe

2. Vorstellung der Erschließungsplanung

3. Vorstellung des Baugrundgutachtens
4. Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.09.2014
DS.-Nr.: 200-2014, Az.: 61 26 02/29

Herr Aufleger stellt beide Varianten des städtebaulichen Vorentwurfes anhand einer Präsentation vor. Im Anschluss stellt Herr Holthaus die mögliche Erschließung mit den verschiedenen Lösungen der Entwässerung vor. Er erläutert dabei insbesondere die Vor-und Nachteile der Geländeauffüllung und zeigt eine Kostenvorabschätzung. Herr Asendorf fragt nach, warum die Kosten für die Geländeauffüllung bei Grabenverrohrung sowie bei der Variante des offenen Grabens gleich sind. Herr Holthaus antwortet, dass die Differenz für die Geländeauffüllung zwischen den Varianten gering sein wird, und die Aufstellung der Kosten nur eine Kostenannahme ist. Abschließend stellt Herr Dr. Beuße anhand einer Präsentation die Ergebnisse des Baugrundgutachtens vor.

Herr Asendorf trägt nun den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.09.2014 anhand einer Präsentation vor.Alle Präsentationen sind Anlage zur Niederschrift.

Herr Großklaus weist darauf hin, dass es aufgrund der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken wichtig ist, dass die Grundstücke schnell zur Verfügung gestellt werden können. Zudem führen die vielen ökologischen Auflagen und Aspekte, die im Antrag der Fraktion Die GRÜNEN gefordert werden, zu Einschränkungen bei den Bauherren. Herr Großklaus erklärt, dass sich die SPD-Fraktion für die Variante 1 mit Grabenverrohrung und 7 m breiter Erschließungsstraße ausspricht. Die Oberflächenentwässerung sollte durch Einleitung in den Regenwasserkanal erfolgen. Er begründet dies u.a. damit, dass der Unterhaltungsaufwand für den Bauhof und auch für die zukünftigen Bauherren wesentlich geringer ist. Er fügt hinzu, dass die Bauherren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) bereits den Energiestandart KFW 55 erfüllen müssen.Herr Großklaus sieht es, wie die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, als wichtig an, die Eichen an der Wächterstraße zu erhalten. Der Planung eines BHKW´s stimmt die SPD nicht zu, da es sich wirtschaftlich nicht trägt. Auch der zwingenden Installation von Photovoltaikanlagen stimmt die SPD nicht zu. Der Bauherr sollte die Wahlmöglichkeit haben, wie die Werte des KFW 55 Standards erreicht werden.

Herr Neisen schließt sich im Namen der CDU-Fraktion der vorangegangenen Stellungnahme der SPD an. Er ergänzt, dass ab 01.01.2016 bereits der KFW 70 Standard nach EnEV gefordert wird. Diese, mit dem Hausbau verbundene Vorgabe, einzuhalten, ist aus seiner Sicht genug an ökologischen Auflagen.Niederschrift: Seite – 4 –

Frau Gerken betont, dass die Menschen, die dort wohnen, nicht nur ökologisch Bauen sollten,sondern auch ökologisch Leben. Die Aufenthaltsqualität mit offener Grabenführung und Muldenentwässerung ist höher und naturnaher als die Verrohrung und die Einleitung des Oberflächenwassers in den Regenwasserkanal. Sie regt an, dass bereits in den Kaufverträgen geregelt werden sollte, dass die Pflege der offenen Mulden der jeweilige Eigentümer des angrenzenden Grundstücks übernimmt.

Herr Mankowski ergänzt, dass es immer weniger Spielmöglichkeiten für Kinder gibt, seitdem das Spielplatzgesetz abgeschafft wurde. Hier wäre die Gelegenheit da, ein paar Spielgeräte aufzustellen. Herrn Großjohann ist es wichtig, dass der Mietwohnungsbau umgesetzt wird, da die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen hoch ist.Er weist darauf hin, dass der Antrag der GRÜNEN zum Teil widersprüchlich ist.Einerseits sollen keine Baugrenzen und Einschränkungen festgelegt werden, andererseitssollen zwingend Photovoltaikanlagen, Benutzungszwang BHKW und die Veräußerung der

Grundstücke nach einem Punktesystem erschwert werden.
Der Ausschussvorsitzende lässt nun über die einzelnen Punkte des Antrages der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen abstimmen.
Empfehlung:
1. Erschließungsplanung
a) Auffüllen der Fläche durch die Gemeinde
b) Planvariante 2 mit Erhalt des vorhandenen Grabens
Wir bauen auf der Pferdewiese einen Versickerungsgraben und hier soll ein vorhandener
Wasserlauf verrohrt werden. Die Pflege der östlichen Uferbereiche können
die direkten Anlieger übernehmen. Wenn wir immer mehr Straßen und Baugebiete erschließen

müssen diese auch vom Bauhof gepflegt und unterhalten werden. Also
brauchen wir auch hier, wie in den Kindergärten, mehr Personal. Das Baugebiet soll
für die Interessenten attraktiv sein und zum Wohnen einladen. Der Weg auf der Westseite
könnte als fußläufige Verbindung auch von der Kloppenburger Str. zur Bushaltestelle
genutzt werden.
c) Oberflächenentwässerung über offene Mulden. Dies sieht sehr ansprechend aus
wirkt attraktiv für Kaufinteressenten. Zudem ist zu es auch noch kostengünstiger als
eine Verrohrung.
Durch die offenen Mulden wir der Straßenverlauf schon sehr schön aufgelockert. Diese
Verschwenkungen sollten im weiteren Verlauf der Erschließungsstraße fortgeführt
werden und im südlichen Teil in einem Kreis und nicht in einer Spitzkehre enden. In
diesem Bereich ist ein Platz für die Gemeinschaft vorzuhalten für Spielplatz und Treffpunkt
für die Bewohner.
2. Bebauungsplan
a) In einer Präambel macht die Gemeinde deutlich, dass es sich um ein ökologisches
Baugebiet handelt und besonderes Augenmerk auf ökologische Aspekte des Bauens,
der Energieeffizienz und der Energieversorgung gelegt wird.
b) Auf einer Positivliste über nachhaltige Baustoffe und effiziente Energieversorgung
können Punkte gesammelt werden. Die Veräußerung der Grundstücke ist nur bei einer
noch festzulegenden Mindestpunktzahl möglich. Darüber hinaus gehende Punkte
werden nach einem noch festzulegenden Förderkatalog durch die Gemeinde finanziell
gefördert.
c) Auf den Baugrundstücken sollten keine Baugrenzen und Einschränkungen festgelegt
sein. D.h. die Bauherren dürfen bauen wo sie wollen und wie sie wollen. So wäre Niederschrift: Seite – 5 –
z.B. bei 2 nebeneinanderliegenden Baugrundstücken auch die Bebauung mit einem
Doppelhaus möglich.
d) Im westlichen Teil des Bebauungsplans, wo der Mietwohnungsbau geplant ist,
sind die Baugrundstücke so zu planen, dass die noch an der Wächterstraße vorhandenen
Eichen stehen bleiben können. Das heißt, die beiden südlichen Grundstücke
werden gemeinsam erschlossen wie auch die beiden nördlichen. Im Weiteren sollte
darüber nachgedacht werden, im Bereich der Eichen eine Nord – Süd – Ausrichtung
der Bauwerke vorzunehmen, um eine Auflockerung des westlichen Baugebiets zu erreichen
und den Bestand der Bäume zu sichern.
e) Angrenzend zum Gemeinschaftsplatz ist ein von der „A2O“ zu erstellendes- und
betriebenes BHKW mit Wärme- und Stromversorgungsnetz für den westlichen Teil der
Baugrundstücke zu planen, in dem auch Räumlichkeiten als Treffpunkt der Bewohner
vorhanden sein könnten. (Damit entfiele die Förderung der einzelnen Erwerber nach
dem Förderkatalog)
f) Auf jedem Dach ist eine Photovoltaikanlage entweder von den Bauherrn oder der
A2O“ einzuplanen, die durch Einspeisung des nicht gebrauchten Stroms in das
„A2O“ Versorgungsnetz, die Stromversorgung des gesamten Baugebiets während der
Tageszeit übernimmt oder von der „A2O“ gespeichert wird. Während der anderen Zeit
übernimmt das BHKW.
3. Auf Grundlage der Variante 1 wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zur
Beschlussfassung für die Durchführung der öffentlichen Auslegung vorbereitet.
Beratungsergebnis:
1.a) 9 Ja-Stimmen
1.b) 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen
1.c) 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen
2.a) 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 Ja-Stimmen
2.b) 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen
2.c) 4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen
2.d) 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
2.e) 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen
2.f) 7 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen
3. 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

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