Ergebnis Anfragen “ offen Fragen “ an die Verwaltung

 

Wie angekündigt die Beantwortung der Fragen von Bündnis 90/ Die Grünen an die Verwaltung der Gemeinde Oyten, vom 15.10.2014 und vom  20.10.2014.

 

Fraktionsvorsitzende der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Frau Christine Hempel

Gesamtaufstellung zur Beantwortung der Anfragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hempel,
ich übersende mit diesem Schreiben die Beantwortung der Anfragen Ihrer Fraktion gemäß den Anfragen aus den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Gemeindeentwicklung vom 15.10.2014 sowie aus der Sitzung des Rates vom 20.10.2014.

Die Beantwortung liegt als Anlage bei.

Die Beigeordneten werden die Beantwortung nachrichtlich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

 

C o r d e s
– Bürgermeister –
Anlage

Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gemeindeentwicklung vom 15.10.2014

1. Das Seitengrün sollte regelmäßig gepflegt und gesäubert werden. Wie oft wird dies getan bzw. was sind die Kriterien für eine Pflegemaßnahme?

Seitens der Gemeinde Oyten besteht keine grundsätzliche Verpflichtung. Die Pflege wird jedoch zweimal jährlich durchgeführt.

2. Hang und Wiese zwischen Lesum- und Weserstraße wurden seit letztem Frühjahr nicht mehr durch die Gemeinde gemäht, Büsche nicht zurückgeschnitten. Von der Gemeinde wird nur ein schmaler Streifen gemäht. Was ist mit dem Rest? Bitte um Klärung der Zuständigkeit.

Hierfür ist die Autobahnmeisterei zuständig.

3. Tempo 30 Bereiche Am Berg, Deepen Bund, Jahnstraße: Wie oft wird kontrolliert? Welche Ergebnisse liefern die Kontrollen?

Hier sind in den letzten Jahren keine Kontrollen durch den Landkreis Verden durchgeführt worden. Der Landkreis wird auf Wunsch von Anliegern um Kontrollen gebeten. Aufgrund der Anfrage ist eine entsprechende Bitte an den LK Verden weitergegeben worden.

4. Tempo 30 Bereiche allgemein: Die Markierungen auf den Fahrbahnen müssen intensiver kontrolliert und erneuert werden, viele sind nicht mehr lesbar!

Die Verwaltung wird hierzu ein grundsätzliches Verfahren in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Gemeindeentwicklung vorstellen.

5. Der Fußweg zwischen Bergstraße und Elbestraße ist bei Regen eine Matschwüste! Abhilfe?

Es wurde ein neuer Trichter für den Wasserabfluss gesetzt. Die Pfütze vor der Kindertagesstätte wird im November beseitigt.

6. Wer kontrolliert die fachgerechte Wiederherstellung öffentlicher Gehwege, nachdem Gas-, Kabel- oder Stromversorger diese Flächen aufgerissen haben? In der Vergangenheit sind Gehwegplatten oder -steine häufig ohne Verdichtung des Untergrundes wieder verlegt worden mit dem Ergebnis, dass nach kurzer Zeit die Flächen absacken und Platten bzw. Steine locker liegen

Es werden von sogenannten Drittfirmen (Firmen die im Auftrag von Versorgungsunternehmen arbeiten) Aufgrabungsanzeigen gestellt. Es ist zwischen einer größeren Maßnahme und Kopflöchern / Hausanschlüssen zu unterscheiden. Bei größeren Bauvorhaben wird eine Begehung vor und nach den Bauarbeiten durchgeführt. Bei kleineren Maßnahmen wird nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme durchgeführt.
Auch nach einer ordnungsgemäßen Herstellung und Verdichtung kann es zu Setzungen im Bereich der Baustelle kommen. Sollte es zu Setzungen innerhalb von 2 Jahren kommen, so ist die Baufirma für die Instandsetzung verantwortlich. Dieses wird im Rahmen der allgemeinen Straßenkontrollen von der Verwaltung überprüft und dokumentiert.

7. Leinenpflicht für Hunde: wer kontrolliert? Im Bereich der Verlängerung der Lienertstraße sind freilaufende Hunde ein Ärgernis.

In der Setz- und Brutzeit hat die Verwaltung in dem genannten Bereich stichprobenmäßig kontrolliert. Dabei sind ca. 10 Hundehalterinnen und Haltern angesprochen worden.

8. Die Versorgung mit gelben Säcken ist häufig schwierig. Wo sind Abgabestellen, wie kommt es zu den Engpässen?

Vorab ist hierzu anzumerken, dass die Abfallentsorgung eine Aufgabe des LK Verden als Untere Abfallbehörde ist. Die privatwirtschaftliche Vertragspartnerin des Landkreises Verden ist die Firma VEOLIA Umweltservice Nord GmbH, Tel. 0800 0785600. Diese versorgt auch die Verteilerstellen mit Gelben Säcken. Auf Nachfrage bei der Abfallberatung des LK Verden sind Engpässe in der Belieferung dort nicht bekannt.

Verteilerstellen für Gelbe Säcke in der Gemeinde Oyten sind an folgenden Stellen:
Abfallhof Oyten in der Rudolf-Diesel-Straße, Oyten
Bäckerei Samann, Große Straße 41, Bassen
Bäckerei Samann, Bergstraße 58, Oyten
ESSO-Station, Hauptstraße 54, Oyten
Jarocki – Tabakshop, Wehlacker 4, Oyten

9. Pfützenbildung ohne Ablauf (Glatteisbildung im Winter) auf dem Fußweg Dohmstr. in der Nähe der Schule. Abhilfe?

In vielen Bereichen im Gemeindegebiet der Gemeinde Oyten liegen Millimeterabsackungen vor. Hierdurch entstehen keine Pfützen, die nicht verkehrsgefährdet sind.

10. ÖPNV Anbindung an Bahnhof Sagehorn ist zu den Berufszeiten faktisch nicht vorhanden! Wenn man auf den ÖPNV angewiesen ist muss das dringend verbessert werden!

Dieses Problem ist bekannt.
Zukünftig soll im Gemeindegebiet ein Bürgerbus eingeführt werden. Der BürgerBus Oyten e.V. hat bereits Fahrpläne und Fahrtstrecken erarbeitet, die mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden müssen. Die Betriebsaufnahme wird für Sommer 2015 angestrebt.
Anfrage aus der Sitzung des Rates vom 20.10.2014

1. Juli 2013 Petition Lärm: Wie ist das Ergebnis der Lärmmessungen im Bereich Bassen?

Es liegen noch keine Ergebnisse der Lärmmessungen im Bereich Bassen vor.

2. Mai 2014 Bahnhof Sagehorn, 1 Bahnsteig für beide Fahrtrichtungen

Diesbezüglich wurden die LNVG und die DB Station & Service AG am 03.06.2014 angeschrieben sowie am 22.08.2014 erinnert. Mit Schreiben vom 03.09.2014 teilte uns die LNVG mit, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit noch weiteren Varianten, die derzeit bahnseitig geprüft werden, bei einem gemeinsamen Termin vorgestellt werden sollen. Auch die Varianten, die die örtliche Bürgerinitiative ins Feld geführt hat, soll auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden. Hierbei handelt es sich um sehr komplexe Planungen, die inzwischen nicht nur einen hohen Planungsaufwand erfordern, sondern auch einen nicht unerheblichen Kostenaufwand verursachen.
Sobald der LNVG die Ergebnisse der bahninternen Prüfungen aller Varianten vorliegen, sollen diese vorgestellt werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gemeindeentwicklung am 24.09.2014 wurde den Ausschussmitgliedern der Sachstand mitgeteilt und dass die LNVG noch um Zeit gebeten hat.

3. Mai 2014 Lärmaktionsplan

Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat mitgeteilt, dass keine neue Daten von der Bahn oder des 6-spurigen Ausbaus der Autobahn A 1 vorliegen.
Des Weiteren ist im letzten Jahr eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft getreten, wonach ab 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt für die bundesweite Aufstellung der Lärmaktionsplanung der Haupteisenbahnstrecken zuständig ist. Das Gewerbeaufsichtsamt hat auf Nachfrage dazu mitgeteilt, dass nicht klar ist, ob der Wechsel der Zuständigkeit bereits für die laufende 2. Stufe der Lärmaktionsplanung gilt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass aufgrund der vorliegenden Kartierung, die durch mithilfe der Gemeinde Oyten durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt wurde, die Gemeinde Oyten zunächst ihre Pflicht erfüllt hat. Eine darauf aufbauende Lärmaktionsplanung mit damit verbundener Bürgerbeteiligung macht erst Sinn, wenn eine Kartierung mit neuen Daten vorliegt. Die Aktualisierung und Überprüfung der Kartierung ist für das Jahr 2017 vorgesehen. In Vorbereitung dessen, wird das Gewerbeaufsichtsamt voraussichtlich im nächsten Jahr bereits anfangen, neue Daten von den zuständigen Baulastträgern anzufordern.

Da sich die größten Lärmquellen nicht im Eigentum bzw. Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Oyten befinden (Autobahn, Eisenbahn, Landesstraße, Flugverkehr) ist die Einflussnahme bei einer möglichen Änderung (Planfeststellungsverfahren) bestehender Anlagen oder Errichtung neuer Anlagen sehr gering.

Die Überprüfung der Lärmberechnungen im Rahmen des planfestgestellten 6-spurigen Ausbaus der BAB A 1 finden aufgrund der unermüdlichen Bemühungen der Bürgerinitiative Bassen und der politischen Vertreter der Gemeinde Oyten in den nächsten Monaten statt. Diese Vorgehensweise ist wesentlich effektiver als es ein Lärmaktionsplan je sein könnte.

In den Lärmaktionsplänen sollen Maßnahmen bei der Überschreitung von „relevanter Grenzwerte“ festgelegt werden. Allerdings mangelt es bislang sowohl von europäischer Seite als auch von der Seite des Bundes an einer Festlegung verbindlicher Grenzwerte für den Gesundheitsschutz.
Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfiehlt daher den Gemeinden, ihre Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes an einem Auslösekriterium zu prüfen. Als Auslösewert wird ein Mittelungspegel L DEN (tagsüber) von 70 dB bzw. L NIGHT (nachts) von 60 dB für Hauptverkehrsstraßen empfohlen. Die jetzige Kartierungsergebnisse für Oyten ergeben eine geschätzte Anzahl von 100 belasteten Menschen, die einem Mittelungspegel von über 70 dB tagsüber und über 60 dB nachts ausgesetzt sind (siehe Anlage).
Eine Lärmaktionsplanung hat die Aufgabe, Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen, in denen grundsätzlich eine Lärmminderung erforderlich ist.

Die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes stellen Empfehlungen aus Sicht des Lärmschutzes dar. Diese Empfehlungen müssen weiteren, detaillierteren Prüfungen unterzogen werden, bevor letztendlich die Entscheidung für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen getroffen werden kann. Diese Prüfung wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Zudem müssen auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereit stehen. Dies unterstreicht noch einmal den empfehlenden Charakter des Lärmaktionsplanes. Ein individueller Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen ergibt sich durch den Lärmaktionsplan nicht.
Die Verwaltung schlägt aufgrund des o.g. Sachverhalts vor, die Ergebnisse der Lärmmessung an der BAB A 1 abzuwarten sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung im Jahre 2017.
Eine Lärmaktionsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung ohne aktuelle Daten der Autobahn und Eisenbahn wird als wenig sinnvoll erachtet und suggeriert in der Bevölkerung eine hohe Erwartungshaltung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Ergebnisse der Lärmmessung an der BAB A 1 sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung im Jahre 2017 abzuwarten, bevor die Lärmaktionsplanung begonnen wird.

4. Mai 2014 Oyter See: Die Arbeitsgruppe hat noch nicht getagt, die Diskussion muss öffentlich geführt werden!

Die Arbeitsgruppe tagt erstmals am 30.10.2014 um 19.00 Uhr im Rathaus. Teilnehmer:
Verwaltung: Herr Cordes, Herr Röttjer, Herr Wilkens
Gemeinderat: Herr Großklaus, Herr Neisen, Herr Dapper
Ortsvorsteherin: Frau Cordes
Landkreis Verden: Herr Piplat
Fa. Knaus: Herr Zorno

Zunächst gilt es, die einzelnen Mängel und Bedürfnisse zu benennen und Möglichkeiten der Verbesserung und Attraktivitätssteigerung zu erörtern. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen dann öffentlich im AUGE diskutiert werden.
5. Juni 2014 Erstellung einer verbindlichen Regelung zur Bürgerbeteiligung

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2014 der Verwaltung den Auftrag gegeben, Möglichkeiten auszuarbeiten und dem Verwaltungsausschuss vorzulegen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.11.2014 wird eine Empfehlung der Verwaltung mit Beratungsvorlage 183-2014 vorgelegt.

6. Juni 2014 Überlegungen zur Gestaltung der Ortsmitte

Die Überlegungen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.06.2014 zum Thema „Überlegungen zur neuen Ortsmitte“ wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.06.2014 neben dem Antrag der CDU vom 16.06.2014 zum gleichen Thema behandelt.

Der Verwaltungsausschuss hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Planungen zur Entwicklung der Ortsmitte weiter durchzuführen. Hierzu hat der Verwaltungsausschuss festgestellt, dass weitere Flächen für die weitere Entwicklung notwendig sind. Es sollte aber auch geprüft werden, die Fläche der KSK mit einzubeziehen. Im Rahmen der Planung ist auch die interne Verlagerung eines Vollsortimenters einzurechnen.

Der Investor steht kurz vor dem Abschluss seiner Planungen und wird zeitnah über die Ergebnisse informieren.

Anmerkung: Der Text wurde an zwei Stellen geändert. Verantwortlich H.Dapper

 

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