Anfrage und Antwort des Landkreises zum Oyter See

Ihre Anfrage zum Erholungsgebiet Oyter See als Tischvorlage zur Sitzung des Kreisausschusses am 23.05.2016

Sehr geehrte Frau Labinsky-Meyer,
auf Ihre Anfrage vom 23.05.2016 und die betreffenden Erörterungen in den Sitzungen des Kreisausschusses am 23.05.2016 und am 13.06.2016 bestätige ich hiermit auch schriftlich, dass der Landkreis Verden weder öffentlich-rechtlich noch zivilrechtlich verpflichtet ist, den um den Oyter See verlaufenden Rundwanderweg zu unterhalten, zu pflegen und in seiner jetzigen Form überhaupt zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.
Da der Landkreis Verden am Oyter See seit dem Verkauf des Campingplatzes an die Firma Knaus im März 2004 keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen mehr betreibt, sind die in seinem Eigentum verbliebenen Grundstücksflächen rechtlich Teil der freien Landschaft geworden, die jeder Mensch betreten und sich dort erholen darf (§ 23 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung – NWaldLG).
Dieses Recht kann der Landkreis Verden prinzipiell nicht einschränken und hat dies auch garnicht vor. Das Betreten erfolgt durch jedermann jedoch auf eigene Gefahr. Der Landkreis hat als Eigentümer somit keine Pflicht, die auf seinen Grundstücken vorhandenen Wege in einer bestimmten Art und Weise zu unterhalten, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten oder die Benutzer vor den waldtypischen Gefahren zu schützen.
Der Campingplatz der Fa. Knaus ist dagegen nicht Teil der freien Landschaft. Dort gibt es also kein allgemeines Betretensrecht. Um die im örtlichen Interesse liegende Rundwandermöglichkeit auch über das Grundstück der Fa. Knaus zu gewährleisten, hat diese sich gegenüber dem Landkreis Verden bei Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet, ein entsprechendes Betreten ihres Grundstückes zu gestatten und zu gewährleisten. Die Fa. Knaus hat diese Verpflichtung in allen zwischenzeitlichen Jahren uneingeschränkt erfüllt.
Dies bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass auch der Landkreis Verden (gegenüber der Fa. Knaus, gegenüber der Gemeinde Oyten oder wem auch immer) verpflichtet ist, den Rundwanderweg zu gewährleisten. Der Bestand dieses Weges liegt nach meiner Auffassung auch nicht im überörtlichen Interesse des Landkreises Verden, sondern beschränkt sich nahezu ausschließlich auf das örtliche Interesse in der Gemeinde Oyten. Aus diesem Grund hat der Landkreis Verden der Gemeinde Oyten auch gestattet, den Rundwanderweg auch im Bereich seiner Flächen zu unterhalten und zu pflegen und von störendem Bewuchs freizuhalten.
Im Verlauf dieses Weges befindet sich an der nordwestlichen Seeseite auf Grundstücksflächen des Landkreises eine kleine Brücke, die über einen Verbindungsgraben führt. Im Jahr 2015 ist festgestellt worden, dass diese Brücke für ein Überfahren mit mehrspurigen Fahrzeugen nicht mehr ausreichend tragfähig ist, so dass sie durch vorgesetzte Poller jetzt nur noch von Fußgängern und Radfahrern überquert werden kann. Die Sanierung in einer auch für mehrspurige Fahrzeuge geeigneten Breite von 2,50 m ist ein Wunsch der Gemeinde Oyten, damit ihr Bauhof zum Zwecke der Wegeunterhaltung weiterhin motorisiert über die Brücke fahren kann.
Diese Sanierung kostet voraussichtlich etwa 16 Tsd. €. Der Landkreis Verden erwartet hierfür seitens der Gemeinde Oyten eine Kostenbeteiligung von 50 % und hält diese Aufteilung für mehr als gerecht, da das Hauptinteresse wie gesagt bei der Gemeinde Oyten liegt. Eine entsprechende Entscheidung der Gemeinde Oyten liegt hierzu bisher noch nicht vor.
Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass der Oyter See ein Landschaftsschutzgebiet ist. Dieser Status rechtfertigt uneingeschränkt auch weiterhin das Grundstückseigentum des Landkreises. Sollte die Gemeinde Oyten jedoch planen, den See in seiner Erholungsfunktion weiterzuentwickeln, ist der Landkreis grundsätzlich bereit, den Landschaftsschutz aufzuheben und der Gemeinde ggf. eine entsprechende Bauleitplanung zu ermöglichen. Dann, aber auch nur dann käme nach Bedarf auch eine Übertragung des Grundstückseigentums an den zurzeit kreiseigenen Flächen in Betracht.
Ihre Anfrage und mein heutiges Antwortschreiben werde ich im Zuge einer Mitteilungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Kenntnis geben.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bohlmann

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