Antrag: Seitenräume an einspurigen Straßen nutzen.

Am 27. März 2018 haben wir den Antrag gestellt, einspurig asphaltierte Straßen mithilfe von Leitpfosten und Begegnungsbuchten so einzuengen, dass sie tatsächlich nur einspurig befahrbar sind. Das Ziel dieser Übung ist der Erhalt der Seitenräume, die immer mehr zu gefährlichen Schlaglochpisten Der Wortlaut des Antrages ist wie folgt:

Antrag: Seitenräume an einspurigen Straßen nutzen

Einspurig asphaltierte Straßen (z.B.: Seeweg, in Teilen Zum Behlingsee, Köbens, Kronskamp, Bassener Dorfstraße) werden mit Leitpfosten (oder anderen geeigneten Maßnahmen) auf eine tatsächlich einspurig befahrbare Breite eingeschränkt.

Im Laufe des letzten Halbjahres sind die Seitenräume vieler Straßen so stark beschädigt worden, dass sie nicht mehr gefahrlos nutzbar sind.
Es handelt sich zumeist um ehemalige Wirtschaftswege, die zwar asphaltiert, aber ohne einen tragfähigen Untergrund sind. Diese Straßen sind also nicht für den mittlerweile dort stattfindenden Verkehr geeignet. Als reine Anliegerstraßen würde der ursprüngliche Ausbauzustand sicher ausreichen, es nutzen aber viele auswärtige Fahrzeuge diese Straßen (Schleichverkehre).
Der jetzige Zustand mit teilweise sehr breitem, wenn auch schlecht befahrbarem Zustand verleitet zu einem Tempo jenseits der vorgeschriebenen 30 km/h bzw. 50km/h. Durchfährt man mit hohen Geschwindigkeiten den unbefestigten Seitenraum, so ist die nächste Reparaturmaßnahme absehbar fällig, die Kosten werden also immer wieder anfallen. Dies zeigte sich auch in der Vergangenheit.
Insgesamt ist also das bisherige Vorgehen zur Instandhaltung dieser Straßen nicht sinnvoll. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für solche Straßen wird dabei berücksichtigt. Der Begegnungsverkehr wird durch gut befestigte Passierstellen in ausreichender Anzahl ermöglicht.

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