Aufstellen von Ortstafeln an der Achimer Straße und Oytermühle

Am 10. September 2017 haben wir den folgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt:

Hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Oyten, auf den Straßen Oytermühle und Achimer Straße an den erkennbaren Beginn der dortigen geschlossenen Bebauung Ortstafeln aufzustellen.

Fährt man von Embsen kommend die L167 in Richtung Norden, dann passiert man nach der Einfahrt zum neuen Gewerbegebiet ein Schild, das die Gemeindegrenze anzeigt (etwa Höhe Achimer Straße 58). Kurz vor der Autobahnauffahrt Richtung Hamburg wird die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Im weiteren Verlauf der Achimer Straße findet sich keine Ortstafel, obwohl man mehr als deutlich innerhalb der geschlossenen Bebauung Oytens unterwegs ist.

Ähnlich verhält es sich mit der Straße Oytermühle (L168) – aus Richtung Bassen kommend wird die Straße nach der Combi-Kreuzung zur Hauptstraße, erst an der Volksbank-Kreuzung steht eine Ortstafel. Bis dahin hat man schon einige hundert Meter geschlossener Bebauung durchfahren.

Begründung:

Wie der Rats-Kollege und Polizeihauptkommissar Neumann von der SPD zum Sachstand in der Schaphuser Dorfstraße ausgeführt hat, gilt für Ortstafeln gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrordnung (VwV-StVO) folgendes: „Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.“

Im Sinne des letzten Satzes liegt unserer Meinung nach eine geschlossene Bebauung an der Straße Oytermühle ab der Kreuzung Rudolf-Diesel-Straße vor und an der Achimer Straße ab der Gemeindegrenze (also Höhe Achimer Straße 58). Daher beantragen wir hiermit, an diesen Stellen Ortstafeln aufzustellen.

Wir möchten durch die Ortstafeln und der damit verbundenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf beiden Straßen die Anwohner entlasten und das allgemeine Verkehrsrisiko (Queren sowie Auf- und Abfahren von und zu Grundstücken) verringern.

Da es sich bei beiden Straßen um Landesstraßen (L167 und L168) handelt, bitten wir die Gemeindeverwaltung, den Antrag an die zuständige Behörde weiterzureichen und dessen Umsetzung mit Nachdruck zu verfolgen.

Kartenausschnitt aus Open Street Map – https://www.openstreetmap.de/

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2 Kommentare

  1. Gibts eigentlich schon einen Zwischenstand? Die jetzigen Ortschildpositionen dürften noch der Zeit entspringen, als der Wehlacker unbebaut war. Spätestens seitdem die Häuser immer weiter nach Bassen wachsen, macht das kein Sinn. Bei der Gelegenheit prädiere ich aber auch gleich einmal für eine bessere Straßenbeleuchtung auf der L 168 zwischen Ortsschild Busbahnhof und Combi-Kreuzung – die vier „Funzeln“ dort sind ein kleiner Witz. 🙂

    1. Nein, leider gibt es noch keine konkreten Ergebnisse. Daher haben wir am 18. Dezember 2017 eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt, wie die Verwaltung den Stau der Anträge abzubauen gedenkt (siehe auch unsere dazugehörige Meldung). Die einzige Rückmeldung, die wir dazu erhalten haben, ist, dass Anfang Januar 2018 diesbezüglich Gespräche mit der Polizei geführt werden sollen.