Ergebnis zum Antrag Oyter See

 

Gemeinde Oyten Der Bürgermeister TOP: Fachbereich 60 Az: 60.1

Oyten, 03.06.2014
DS.-Nr. Mitteilungsvorlage öffentlich 18-m-2014
Nachstehender Beratungsgegenstand ist in folgenden Gremien der Gemeinde Oyten in der angegebenen Reihenfolge zu behandeln:
Beratungsfolge Beratungsergebnis
Gremium S.-Datum TOP Einstimmig Ja Nein Enthaltung Ausschuss für Umwelt & Gemeindeentwick- lung 18.06.2014 8.1 Verwaltungsausschuss 23.06.2014 9.1
Betreff: Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.05.2014 zum Thema Oyter See.
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter: Rath
Fachbereichsleiter: Herr Rath
Sachlage: Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.05.2014 zum Thema Oyter See, die dieser Mitteilungsvorlage beigefügt ist, wie folgt:
Die Angelegenheit wurde am 03.06.2014 in einem persönlichen Gespräch im Hause des Landkreises Verden zwischen Herrn Piplat, Herrn Teitz und Herrn Rath erörtert. In diesem Gespräch wurde vorab deutlich dargestellt, dass die Verwaltung des Landkreises Verden enttäuscht über die Vorgehensweise der Gemeinde Oyten in Sachen Wasserskianlage Oyter See ist. Hierdurch hätte auch die Möglichkeit bestanden, die Unterhaltung des Rundwander- weges so zu regeln, dass öffentliche Mittel hierfür nicht erforderlich sind.
Zu 1) Da es sich bei der Maßnahme um eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem Landkreis Verden und der Firma Knaus handelt, lehnt der Landkreis es ab, der Gemeinde Oyten oder einem sonstigen Dritten hierüber Auskünfte zu erteilen, insbesondere solange dies nicht mit der Firma Knaus als Vertragspartner abgestimmt ist.
Man kann jedoch so viel sagen, dass der Landkreis bis heute keine Veranlassung hatte, zivil- rechtliche Ansprüche gegen die Firma Knaus durchzusetzen.
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Zu 2) Zuständig für die Unterhaltung und Pflege der Wege und Grünflächen sowie für die Ver- kehrssicherungspflicht sind die jeweiligen Eigentümer der Flächen. Dies sind die Firma Knaus, der Landkreis Verden, die Gemeinde Oyten und viele andere mehr. Der LK Verden hat kein Interesse, personelle und finanzielle Ressourcen, zur Unterhaltung der Wegeflächen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen (Brücke, Durchlass u. ä.) einzu- setzen. Sollten sich auf Grund der fehlenden Unterhaltung Gefahrenstellen bilden, könnte dies von Seiten des Landkreises auch eine Sperrung des Weges oder sonstiger Anlagen für die öffentliche Nutzung zur Folge haben.
Es wurde in dem gemeinsamen Gespräch jedoch signalisiert, dass die Gemeinde Oyten auf Antrag die Wegeunterhaltung und somit auch die Verkehrssicherheit auf ihre Kosten dort übernehmen könnte. Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises wurde jedoch kategorisch abgelehnt.
Zu 3) Zuständig ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Der LK Verden hat auf den in seinem Eigentum stehenden Wegeabschnitten keine Papierkörbe aufgestellt.
Zu 4) Wie zu zweitens.
Zu 5) Der Spielplatz befindet sich auf dem Gelände der Firma Knaus. Er unterliegt der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Besondere zivilrechtliche Ansprüche des LK Verden oder der Gemeinde Oyten bestehen bezüglich des Spielplatzes jedoch nicht.
Zu 6) Wie zu zweitens.
Zu 7) Es bestehen keine durchsetzbaren Ansprüche zur Beseitigung von Hundekot und Pferdemist auf privateigenen Grundstücksflächen. Der LK Verden sieht sich auf seinen eigenen Flächen aus den vorstehend bereits genannten Gründen hierzu auch nicht in der Pflicht.
Zu 8) Von der Anlegung eines Modellflugplatzes ist dem Landkreis Verden (Fachdienst Finanzen) nichts bekannt. Hier muss noch geprüft werden, wer Veranlasser der Maßnahme war und ob diese insgesamt rechtmäßig erfolgt ist.
Zu 9) Grundsätzliche Entscheidung des Grundstückseigentümers, jedoch sollte die fachliche Stel- lungnahme des Storchenbeauftragten eingeholt werden, ob sich diese Stelle überhaupt für die Aufstellung eines Storchennestes eignet.
Zu 10) Grundsätzliche Entscheidung des Grundstückseigentümers. Öffentlich-rechtliche Vorschrif- ten und/oder Genehmigungspflichten (z. B. Baurecht oder Naturschutzrecht) sind zu beach- ten.
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Ausschuss für Umwelt & Gemeindeentwicklung, 18.06.2014
Herr Junge erläutert den Sachstand. Er berichtet, dass die Verwaltung vor ein paar Tagen die Wege am See besichtigt hat. Herr Junge bestätigt, dass der Weg an einigen Stellen schlecht begehbar ist und dort freigeschnitten werden muss. Die Verwaltung hat daher beschlossen, diese einzelnen Wegestücke durch den Bauhof wie- der begehbar zu machen. Auch in den Bereichen, wo die Gemeinde nicht Eigentümerin des Weges ist. Herr Junge begründet diese Entscheidung damit, dass viele Oytener Bürger den Weg um den See nutzen und macht aber deutlich, dass dies keine Dauerlösung ist. Frau Gerken ist mit den Auskünften des Landkreises Verden nicht zufrieden. Herr Neisen pflichtet ihr bei, und ergänzt, dass hier Verantwortung übernommen werden muss. Herr Neisen beantragt im Namen der CDU Fraktion die Gründung einer Projektgruppe „Oyter See“. Er schlägt vor, mit interessierten Bürgern u.a. herauszufinden, was dort seitens der Bevölkerung gewünscht wird und wie die Umsetzung erfolgen kann. Der Antrag der CDU zur Einrichtung einer Projektgruppe wird zur Kenntnis genommen. Eine Beratung des Antrages erfolgt im Verwaltungsausschuss.

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