Osterfeuer, Schottergärten, Einfriedungen, Silvester

Sehr konträr wird hier bei uns in Oyten über die oben genannten Themen  diskutiert. Was sind aber die rechtlichen Grundlagen und wie stehen wir als Grüne Fraktion in Oyten dazu?
Unsere Grüne Fraktion hat sich informiert, diese Themen diskutiert und nochmals überprüft.

Schottergärten:
Bei Bestandsrückgängen unserer Insekten bis zu 80 % sind blühende Grünflächen auch in unserer Gemeinde unverzichtbar. Wir könnten einen kleinen Beitrag zur Begrünung in unserer Gemeinde leisten.
Ein Verbot der Schottergärten ist daher unbedingt zu erlassen.

Sollte deshalb dieser Passus in die Bauordnung der Gemeinde eingefügt werden?

Eigentlich ist dieses Thema in der Niedersächsischen Bauordnung schon lange festgeschrieben: Mit Schotter, Kies und Flies versiegelte unbebaute Flächen eines Baugrundstückes verstoßen gegen §9 Abs.2 der Niedersächsischen Bauordnung ( NBauO ).
Dort heißt es:
„Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“.
Klar ist also: Unbebaute Flächen müssen begrünt werden.

Die Landesregierung stellt weiterhin fest, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden darauf hinzuwirken haben, geltendes Baurecht einzuhalten.
Deswegen sind wir der Meinung, dass diese Vorschrift in die Bauordnung der Gemeinde Oyten nochmals, auch mit Hinweis auf die Bauordnung des Landes Niedersachsen, aufgenommen werden sollte. So kann diese Vorschrift auch  kontrolliert und umgesetzt werden. Natürlich soll zunächst jeder Bauherr oder „Vorgartenbesitzer“ durch ein umfassendes Informationsangebot zur insektenfreundlichen Gartengestaltung motiviert werden.

Wir werden zur Aufnahme in das Baurecht der Gemeinde Oyten einen entsprechenden Antrag vorbereiten und hoffen damit, die „Schottergärten“ aus dem Ortsbild zu vertreiben.

Einfriedungen
Wir werden immer wieder auf die sich immer weiter ausbreitenden Einfriedungen mit hohen, undurchlässigen  Zäunen, Plastikverkleidungen oder Kirschlorbeer, aufmerksam gemacht.
Deshalb haben wir uns diese neuen Einfriedungen nochmal gründlich angesehen und uns Gedanken gemacht.
Diese Einfriedungen haben mit unserer Vorstellung, den Einklang mit unserer Natur zu finden, nichts, aber überhaupt gar nichts gemeinsam. Möglicherweise gibt es Gründe für undurchlässige Zäune z.B. bei Arztpraxen oder Kindergärten, die im Einzelfall überprüft werden könnten.
Für uns ist die Biodiversität, also die Vielfalt der Ökosysteme, die  Lebensräume wie Wasser, Wald und die Vielfalt der Arten, Tiere, Pflanzen, Pilze, Mirkroorganismen, wichtiger als die eigene gestalterische Ausgestaltung.
Hier geht Gemeinwohl vor Eigennutz.
Der §84 der Niedersächsischen Bauordnung ermöglicht den Gemeinden die Festlegung der städtebaulichen, baugestalterischen oder ökologischen Gestaltung, z.B Einfriedung durch Hecken (Abs. 3). Es ist also möglich, in die Bauordnung ein Verbot aller künstlichen Einfriedungen zu erlassen und nur Einfriedungen durch Naturhecken (kein Kirschlorbeer) und deren Höhe festzulegen.

Im Sinne des Beitrages für die Natur in unserer Gemeinde Oyten, werden wir diesen Grundgedanken „Hecken satt Plastikzäune“ zur Aufnahme in das Baurecht beantragen.

Osterfeuer 
Dieses Brauchtum seit dem 11. Jahrhundert hat für uns sehr viele unterschiedliche Aspekte, die wir noch einmal genauer betrachten haben.
Das eigentliche Osterfeuer, das Entzünden der Osterkerze als Symbol für das Licht, welches Christus gebracht hat, findet fast nur noch in kleinen Schalen vor der Kirche statt. Dieses kirchliche Brauchtum hat in seiner Geschichte schon große Veränderungen erfahren.
Das gesellige Feuerfest, bei dem jeder Teilnehmer unabhängig vom Glauben, dem Feuer seine eigene Symbolik verleiht und tanzt, lacht und feiert, ist das Osterfeuer welches möglicherweise nicht mehr in dieser Form in die heutige Zeit passt. Auch hier hat schon eine Wandlung stattgefunden.
Die Brenntage, die früher erlaubt waren, sind abgeschafft worden, und private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Alle Osterfeuer erfordern eine behördliche Genehmigung. Die Auflagen zur Genehmigung sind extrem hoch.
Igel, Kaninchen, Hasen, Spitzmäuse, Bienen, Käfer und ganze Vogel-und Brutnester könnten bei einem Osterfeuer mit verbrannt werden.
Im Zusammenhang mit dem Naturschutz muss nach unserer Meinung den Auflagen genau entsprochen werden und wir erwarten von der Gemeindeverwaltung eine genaue Überprüfung und Kontrolle.
Einige Gemeinden in Niedersachsen verzichten aus Gründen der Sperrmüllablagerungen und der Gefährdung von Tieren und Insekten mittlerweile auf das Osterfeuer bzw. genehmigen es nicht mehr.
Wir setzen uns dafür ein, dass Brauchtum da, wo es tatsächlich noch traditionsbewusst und verantwortlich von den Bürger*innen durchgeführt wird, mit strengen Auflagen für jeweils  ein Feuer zu ermöglichen. Wir wollen nicht verbieten, sondern die BürgerInnen überzeugen.

Wir werden dieses Thema in den Ratsgremien zur Sprachen bringen und möchten keine Osterfeuer in Oyten mehr haben. Bestimmt gibt es andere Ideen, den Sinn des Osterfestes, das Licht und Feuer in die heutige Zeit zu übertragen.

Silvester
Ja, auch hier trifft wieder unsere Tradition mit der Gefährdung unserer Natur auf die heutigen realen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Feinstaubbelastung in besonders hohen Mengen belastet uns Menschen ohnehin. An keinem anderen Tag im Jahr ist die Feinstaubbelastung so hoch wie Silvester.
Warum sollten wir uns also zu Silvester extra damit zuqualmen? Der BUND hat ein paar deutliche Aussagen zum Brauchtum Silvester gemacht, denen wir uns unbedingt anschließen.
Der giftige Qualm der Feuerwerke, der Raketen, der Böller und sogar der Wunderkerzen enthält gesundheitsschädigende Stoffe wie Schwermetalle , die Atemwegserkrankungen und andere Krankheiten auslösen können. Der Müll, der häufig nicht weggeräumt wird, enthält ebenfalls Chemikalien, die in den Boden gelangen können und unser ohnehin gefährdetes Grundwasser verdreckt. Übrigens werden zumindest die Böller aus China oft unter sehr schlechten gesundheitlichen und sozialen  Bedingungen hergestellt.
Der Lärm zu Silvester, der das neue Jahr begrüßen soll, ist ein riesiges Problem. Menschen, vor allem Kinder, können durch diesen Lärm, wenn sie nicht geschützt werden, in ihrer Gesundheit und Entwicklung sehr beeinträchtigt werden (auch ohne die vielen Unfälle).
Neben uns Menschen besteht die Natur aber auch aus anderen weiteren Lebewesen. Besonders die mit einem empfindlichen Gehör. Unsere Tiere. Bei unseren Haustieren ist das bestimmt schon vielen Menschen aufgefallen und viele Tierbesitzer schützen daher ihre Tiere an diesem Knallertag ganz besonders. Die Tiere in der Natur, die nicht bei uns „unter Aufsicht“ sind, leiden durch ihre Feinfühlig- und Empfindlichkeit. Starke Detonationen können ihren Orientierungssinn beeinträchtigen und Schockzustände auslösen. Tiere sind wie wir ein Teil der Natur.

Unser Empfehlung ist:
Böller, Wunderkerzen und giftige Chemikalien brauchen wir an keinem Tag im Jahr. Schützt die eigene und die Gesundheit der Anderen und die Umwelt. Das spart auch viel Geld. Die Begrüßung des neuen Jahrs mit Freude und kleinen Zukunftsdeutungen geht auch anders.

Kreativ sein. Unsere Natur schützen.

Machen wir es doch zusammen!

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