Am 27. März 2018 haben wir den Antrag gestellt, schadhafte Straßen im Gemeindegebiet mit Schildern auszuweisen, um Unfälle zu verhindern. Der Wortlaut des Antrages ist wie folgt:
Antrag: Schilder bei schadhaften Straßen
Um der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Oyten nachzukommen, beantragen wir, dass bei schadhaften Straßen bzw. deren Seitenräumen Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf den jeweiligen Schaden hinweisen.
Diese Schilder sollten Wortlaute haben wie „Schadhafte Fahrbahndecke“, „Achtung Schlaglöcher“, „Seitenräume eingeschränkt befahrbar“ u.ä. und sollten in ausreichender Anzahl im Rathaus/im Bauhof vorrätig sein, so dass sie umgehend aufgestellt werden können, sobald ein Schaden gemeldet wird. Die nötigen Haushaltsmittel werden dafür bereitgestellt.Begründung
Der Gemeinderat hat eine umfangreiche Prioritätenliste zum Ausbau bzw. Sanierung der Straßen innerhalb der Gemeinde Oyten erarbeitet. Das Abarbeiten dieser Liste wird viele Jahre in Anspruch nehmen. Bereits jetzt mehren sich die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Schäden an Straßen und deren Seitenräumen. Nicht wenige fordern, dass umgehend Abhilfe geschaffen wird. Da dies aber nicht in allen Fällen sofort möglich ist, sei es witterungsbedingt, aufgrund der Rangfolge auf der Prioritätenliste oder anderen Gründen, muss auf den jeweiligen Schaden hingewiesen werden. Die Rechtssprechung hinsichtlich der Schadensersatzansprüche bei eintretenden Schäden ist zwar eindeutig, in der Praxis zeigt sich aber vielfach, dass es dennoch zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
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